Veranstaltung: | Herbsttagung der BAG Christ*innen |
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Antragsteller*in: | Alexandra Caesar und Gunnar Bach (LAG Rheinland-Pfalz) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.10.2022, 14:13 |
A4: Sexuelle Selbstbestimmung und achtsamer Umgang mit ungeborenem Leben
Antragstext
Stellungnahme zum Beschluss V-25
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung durchsetzen – Schwangerschaftsabbrüche
entkriminalisieren!
Sexuelle Selbstbestimmung und achtsamer Umgang mit ungeborenem Leben
Problematisierung:
Wir begrüßen das im Beschluss formulierte Ziel, Frauen umfassend zu schützen und
das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.
Wir sehen den Antrag allerdings kritisch, da überhaupt nicht vom Schutz des
ungeborenen Lebens gesprochen wird. Wir sehen in anderen Ländern, zu welchen
grotesken Diskussionen es kommt, wenn Frauenrechte und Schutz ungeborenen Lebens
gegeneinander ausgespielt werden. In Deutschland hingegen kennen wir bereits
einen langen Diskurs und leben mit den daraus entspringenden Kompromissen in der
aktuellen gesetzlichen Regelung. Diese Regelung ist zwar alles andere als
zufriedenstellend, eben ein Kompromiss. Allerdings sehen wir es nicht als
Zugewinn an, wenn in einem neuen Gesetzentwurf zwar die Rechte auf sexuelle
Selbstbestimmung von Frauen ausgeweitet werden, vom Schutz ungeborenen Lebens
aber gar keine Rede mehr ist.
Wir möchte explizit betonen, dass wir nicht mit „radikalen Lebensschützern“
konform gehen, die vor Arztpraxen demonstrieren etc., andererseits sehen wir
aber die Sorge um den Schutz der unantastbaren, unveräußerlichen und gleichen
personalen Würde aller Menschen. (Da wissenschaftlich kein exakter Zeitpunkt zum
Beginn des menschlichen Lebens bestimmt werden kann, müssen wir vom
frühestmöglichen Zeitpunkt ausgehen.)
Wir brauchen also ein Gesetz, dass Schutz von Frauen vor Ausbeutung,
Unterdrückung und Gewalt sowie die Verteidigung ihrer körperlichen und
seelischen Unversehrtheit gewährleistet, gleichermaßen aber auch den Schutz des
ungeborenen Lebens, seiner Menschenwürde und seines Rechts auf Leben.
Die Debatte über rechtliche Regelungen zur Abtreibung könne nicht sinnvoll
geführt werden, wenn wir einem vereinfachenden Schwarz-Weiß-Muster diskutieren –
ebendies tut allerdings der vorliegende Beschluss der 48.
Bundesdelegiertenkonferenz.
Forderungen:
In Deutschland ist der Thema Schwangerschaftsabbruch derzeit im Strafgesetzbuch
verankert, Schwangerschaftsabbrüche bleiben aber unter den im §218 genannten
Voraussetzungen straffrei.
Wir stimmen zu, dass Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden müssen –
deshalb gehen wir konform mit der Forderung, Schwangerschaftsabbrüche aus dem
Strafgesetzbuch auszulagern.
Dennoch ist eine gesetzliche Reglung notwendig. Dementsprechend fordern wir die
Formulierung eines Gesetzes außerhalb des Strafgesetzbuchs, welches
Frauenrechten und Rechten von Ungeborenen gleichermaßen gerecht wird.
Wir fordern, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung bleibt – auch mit der
bestehenden Wartezeit von drei Tagen. Wir fordern, dass diese
Beratungsmöglichkeiten ausgeweitet werden und dass umfassende psychologische
Betreuungssmöglichkeiten angeboten werden, damit Frauen, die sich in einer
Notsituation befinden, aufgefangen werden können. Medizinisches Personal und
beratendes Personal sollten dabei zusammen arbeiten.
Sexuelle Selbstbestimmung fängt nicht erst an, wenn eine Frau ungewollt
schwanger ist! Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, dass eine freie sexuelle
Identitätsfindung aller Menschen gewährleistet wird. Damit vermeidet man
Ausbeutung und Unterdrückung von Frauen und hilft mit, dass Frauen seltener in
Notsituation geraten, womit auch ungewollte Schwangerschaften verhindert werden
können. Demnach fordern wir einen massiven Ausbau von Aufklärung! Aufklärung in
Familien, in Kitas, in Schulen – in allen Einrichtung, in denen mit Kindern und
Jugendlichen gearbeitet wird. Wir fordern ausgeweitete Bildungsangebote, die
Kinder und Jugendliche in der Phase ihrer sexuellen Identitätsfindung
vorurteilsfrei unterstützen, beraten und begleiten. Für Schulen sollte
fächerübergreifender Sexualkundeunterrichts ins Auge gefasst werden, in welchem
Kinder und Jugendliche umfassend über biologische, soziale, ethische,
zwischenmenschliche Aspekte von Sexualität und Partnerschaft sprechen können. So
können Kinder und Jugendliche zu selbstbestimmten Menschen heranwachsen.
Zudem fordern wir eine Gesetzesvorlage, die Schwangerschaftsabbrüche für Frauen
in Notlagen regelt, ebenso wie Schwangerschaftsbrüche bei prognostizierten
Behinderungen. Das Gesetz sollte gleichermaßen das Recht von Frauen auf sexuelle
Selbstbestimmung, ebenso wie den Schutz ungeborenen, behinderten Lebens in den
Blick nimmt.
Mähren, den 18.10.2022
Gez. Alexandra Cäsar, BAG-Delegierte Rheinland-Pfalz und LAG-Sprecherin RLP
Gez. Gunnar Bach, LAG-Sprecher und Ersatzdelegierter RLP
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